NutztiereNutztiere

Unter Schlachtung von Tieren versteht man die Tötung von Tieren, wobei es sich in der Regel um die Tötung von Nutztieren handelt. Schätzungen zufolge werden jedes Jahr 80 Milliarden Landtiere für den Verzehr geschlachtet. Die meisten Tiere werden für den Verzehr geschlachtet; sie können jedoch auch aus anderen Gründen geschlachtet werden, z. B. zur Gewinnung von Fellen, weil sie krank und für den Verzehr ungeeignet sind oder weil sie für die Aufrechterhaltung eines Zuchtbestands überzählig sind.

Beim Schlachten werden in der Regel die wichtigsten Körperöffnungen geöffnet, um die Eingeweide und Innereien zu entfernen, wobei der Tierkörper in der Regel in einem Stück bleibt. Diese Zerlegung kann von Jägern auf dem Feld (Feldzerlegung von Wild) oder in einem Schlachthof vorgenommen werden. Später wird der Schlachtkörper in der Regel in kleinere Teile zerlegt.

Zu den Tieren, die am häufigsten für Lebensmittelzwecke geschlachtet werden, gehören Rinder und Wasserbüffel, Schafe, Ziegen, Schweine, Rehe, Pferde, Geflügel (vor allem Hühner, Truthähne, Enten und Gänse), Insekten (eine kommerziell genutzte Art ist die Hausgrille) und zunehmend auch Fische in der Aquakultur (Fischzucht). Die Länder mit den meisten geschlachteten Kühen und Hühnern sind China, die Vereinigten Staaten und Brasilien. Schweine werden mit Abstand am meisten in China geschlachtet, gefolgt von den Vereinigten Staaten, Deutschland, Spanien, Vietnam und Brasilien. Schafe werden ebenfalls in China am meisten geschlachtet, diesmal gefolgt von Australien und Neuseeland. Auch die Menge (in Tonnen) an Fisch, die für die Produktion verwendet wird, ist in China, Indonesien, Peru, Indien, Russland und den Vereinigten Staaten am höchsten (in dieser Reihenfolge).

Das Schlachten oder Töten von Tieren ist der Europäischen Richtlinie 93/119/EG über den "Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung" definiert als "das Töten von Tieren durch Entbluten". Das Schlachten wird daher von der Jagd unterschieden.

Nach den geltenden Rechtsvorschriften (der europäischen Richtlinie und den davon abgeleiteten belgischen und niederländischen Rechtsvorschriften) muss die Schlachtung in den meisten Fällen in einem Schlachthof erfolgen. Außerdem ist die vorherige Betäubung der Tiere vorgeschrieben, obwohl es Ausnahmen für die Schlachtung nach einem religiösen Ritus (rituelle Schlachtung) gibt, die sich vor allem auf die Schechieta (Juden) und Dabh (Muslime) beziehen.